Jan 21 2011
Initiative “Rettet die Teufelsbrücke” zeigt Möglichkeiten zur denkmalgerechten Sanierung der Brücke auf
Ein Spezialist für Stahlkonstruktionen des 19. Jahrhunderts kommt zu dem Ergebnis: “Angesichts des augenscheinlich guten Zustands sowohl des Überbaus als auch der mechanischen Einrichtungen der Teufelsbrücke sind die Möglichkeiten einer grundhaften Instandsetzung der Brücke sehr günstig zu beurteilen.” Auf Einladung der Initiative hatte Herr Dr.-Ing. Rudolph Käpplein, Geschäftsführer des Karlsruher “Büro für Baukonstruktionen” (BfB) am 14.01.2011 die Brücke in Augenschein genommen. An dem Ortstermin hatten Herr Krah (Leiter des Fachbereichs Baurecht der Stadt Mannheim), Herr Gieseler (Technoseum) und Herr van Aaken (BDA) teilgenommen. Das BfB ist bundesweit an bedeutenden Denkmalsanierungen vom Heidelberger Schloss bis zur Dresdner Frauenkirche beteiligt. Die Initiative war auf das BfB aufgrund der Sanierung der Schweriner Schlossgartenbrücke aufmerksam geworden. Diese Brücke ist ebenfalls eine drehbare Stahlbaukonstruktion aus dem Ende des 19. Jahrhunderts und befand sich in einem wesentlich schlechteren Zustand als die Mannheimer Teufelsbrücke. Dennoch konnte die Brücke denkmalgerecht instand gesetzt werden, wobei die Kosten noch unter den Kosten eines Neubaus lagen.
Nunmehr liegt eine erste Stellungnahme der Karlsruher Spezialisten sowie ein Angebot für ein Gutachten zur statisch-konstruktiven Beurteilung der Teufelsbrücke vor. Mit einem geschätzten Aufwand von netto 12.000,- Euro könnte vertieft geprüft werden, wie die Teufelsbrücke instand gesetzt und weiter verwendet werden kann. Selbst eine Verbreiterung der Durchfahrt und eine Verlängerung der Hauptträger ist bei Erhaltung der denkmalgeschützten Mechanik und des Überbaus denkbar. Dr. Käpplein: “Das Kernstück des alten Überbaus bliebe weitgehend in seiner originalen Form erhalten, die an den neuen Überbau zu stellenden Anforderungen (Länge, Breite, Tragfähigkeit etc.) wären zu erfüllen, in wirtschaftlicher Hinsicht dürfte die umrissene Bearbeitung des Überbaus mit einer neuen Konstruktion durchaus kunkurrenzfähig sein.” Sprich: die denkmalgerechte Verbreiterung muss nicht teurer werden als die aktuelle Planung der Hafengesellschaft, bei der die Denkmaleigenschaft beseitigt würde!
Daher wiederholt die Initiative die seit 2009 aufgestellte Forderung: Die Teufelsbrücke ist zu erhalten und im Rahmen denkmalschutzrechtlicher Vorgaben behutsam für aktuelle Erfordernisse zu ertüchtigen. Hierbei wäre zu prüfen, ob eine Verbreiterung der Durchfahrt in Betracht kommt, damit auch moderne Schiffe durchkommen. Bei der Entscheidung der Stadt Mannheim sollten die neuen Erkenntnisse, die die Recherchen der Bürger erbracht haben, berücksichtigt werden.
Zwar hat die Stadt Mannheim (Vorlage 449/09) festgestellt, dass der Abriss der Mühlauhubbrücke für den Hafenausbau aus verkehrlichen Gründen nicht erforderlich ist. Die Initiative fordert auch weiterhin den Erhalt der Wasserverbindung zwischen Rhein und Neckar und die Vermeidung einer modrigen Sackgasse im heutigen Verbindungskanal. Aber mit der vorliegenden Stellungnahme konnte zumindest ein Weg aufgezeigt werden, mit dem die alte Brückentechnik trotz Anpassung an moderne Erfordernisse erhalten werden kann.
Frank Maaß
Sprecher der Initiative “Rettet die Teufelsbrücke”
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