Mrz 04 2009
Fragen zur Petition
Die Petition wird beim Petitionsausschuss des Landtages von Baden-Württemberg eingereicht. Informationen zu Petitionen kann man beim Landtag Baden-Württemberg erhalten. Weitergehende Informationen gibt es auch beim Deutschen Bundestag.
Folgende Fragen wurden uns inzwischen gestellt:
1. Muss man die deutsche Staatsangehörigkeit haben oder EU-Bürger sein, um die Petition unterstützen zu können? Nein, das Petitionsrecht nach Art. 2 der Landesverfassung und Art. 17 des Grundgesetzes steht jedermann zu. Auch Menschen aus Staaten, die nicht zur Europäischen Union gehören, können sich an der Petition beteiligen. Weiterlesen »
